Altholz (A IV) – schadstoffbelastet

Mit Augustin kannst du Altholz A4 schnell und zuverlässig entsorgen. Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten. Dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt (A I), behandelt (A II-III) und schadstoffbelastet (A IV). Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.

Bretter, Balken, Furnierhölzer und Türen, die nur mechanisch und nicht chemisch behandelt wurden, können in einem Container für unbehandeltes Holz gefahrlos entsorgt werden. Hölzer wie verleimte oder lackierte Bretter ohne halogenorganische Verbindungen zählen zu den behandelten Hölzern und müssen in einem gesonderten Container für behandeltes Holz entsorgt werden (Abfallkategorie A II- AIII). Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B. Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.

In einen Holzabfall (A IV) Container für schadstoffbelastetes Holz dürfen:

  • Fensterholz
  • Gartenzäune
  • Jägerzäune
  • Fensterholz (ohne Glas)
  • Türen
  • Türrahmen
  • Fensterrahmen
  • stark lackiertes Holz
  • Holzzäune
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
  • Balkongeländer
  • Außentüren
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Holzterrassen
  • Pflanzpfähle
  • druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
  • sowie auch unbehandeltes Holz + behandeltes Holz

Diese Abfälle gehören nicht in einen Altholz (A IV) Container:

  • Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
  • Bahnschwellen
  • Glas
  • Metalle
  • Bauschutt und mineralische Abfälle
  • Elektroschrott

Die passenden Container für Altholz (A4)

Wir bieten für Ihre Entsorgungssituation die passenden Behälterlösungen.

Absetzmulde 3cbm Klappe offen
Absetzmulde 3cbm Klappe geschlossen
Absetzmulde 3cbm Deckel offen

Maße: 235 x 130 x 134 cm

  Maße: 365 x 190 x 140 cm

Absetzcontainer 7cm Klappe offen

  Maße: 365 x 190 x 140 cm

Abrollcontainer 10cbm offen

Maße: 450x 250 x 125cm

Maße: 450 x 230 x 200cm

Maße: 675 x 230 x 225cm

Maße: 700 x 240 x 240cm

Falls der Container nicht auf ihrem privaten Grundstück, sondern auf öffentlichem Grund, einer Straße oder Grünanlage stehen soll, dann benötigen Sie eine Stellgenehmigung für diesen Container. Die Stellgenehmigung können Sie beim öffentlichen Träger der betroffenen Straße, also die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Sie erteilt Ihnen die gebührenpflichtige Genehmigung zur Aufstellung Ihrer Container.