Container für Bauschutt / Bauschutt entsorgen

Mit Augustin kannst du Bauschutt schnell und zuverlässig entsorgen. Unter Bauschutt versteht man mineralische Abfälle wie z.B. Mauern, Dachziegel, Fliesen, Schutt oder Sand

In einen Bauschutt Container gehören ausschließlich mineralische Abfälle, wie Sie auf Baustellen bei Abbruch, Sanierung oder Neubau entstehen. Zu diesen zählen:

• Mörtel
• Backsteine
• Putz
• Ziegel
• Mauern
• Keramik
• Marmor
• Sandstein
• Dachziegel
• Tonziegel
• Betonziegel
• Fliesen
• Beton
• Toilettenschüsseln
• Kalkstein
• Zementreste
• Estrich
• Mauerwerk
• Mörtelreste
• Feinsteinzeug
• Kacheln
• Waschbecken
• Pissoirs
• Schutt
• Klinkersteine
• Natursteine (keine Schieferplatten /-Steine)
• Pflastersteine
• Mörtelreste
• Blockstein
• Betonbruch

Diese Abfälle gehören nicht in einen Bauschutt Container:

• Dämmstoffe
• Müll
• Öl
• Gips
• Erde
• Altholz
• Altreifen
• Fensterrahmen
• Grünschnitt
• Holz
• Kabel
• Kunststoffe
• Metall
• Restabfall
• Tapetenreste
• Dachpappe
• Boden
• asbesthaltige Baustoffe
• Schlacke
• Brandabfälle
• Elektroschrott
• Flüssigkeiten
• Chemikalien
• Dachpappe
• Glasbausteine
• Schieferplatten /-Steine

Beachten Sie bitte, daß Sie außer Bauschutt keine anderen Abfälle im Bauschutt Container entsorgen um sich weitere Kosten zu sparen, denn bei fremden Abfällen im Bauschutt Container ist eine Nachberechnung des Containerpreises erforderlich.
Sie sollten Ihre Abfälle deshalb trennen und gegebenenfalls für Ihre Bauschuttfremden Abfälle einen weiteren Container bestellen. Dies kann die gesamten Entsorgungskosten am Ende vermindern.

Für deinen Bauschutt die passenden Container.

Absetzcontainer 7cm Klappe offen

  Maße: 365 x 190 x 140 cm

 

Abrollcontainer 10cbm offen

Maße: 450x 250 x 125cm

Falls der Container nicht auf ihrem privaten Grundstück, sondern auf öffentlichem Grund, einer Straße oder Grünanlage stehen soll, dann benötigen Sie eine Stellgenehmigung für diesen Container. Die Stellgenehmigung können Sie beim öffentlichen Träger der betroffenen Straße, also die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Sie erteilt Ihnen die gebührenpflichtige Genehmigung zur Aufstellung Ihrer Container.