Datenträgervernichtung – nach DSGVO und BDSG
Die Datenträgervernichtung nebst den darauf gespeicherten Daten ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenverwaltung. Sie beginnt mit der Datenerfassung und endet mit der Datenvernichtung. Maßgebliche Rechtsgrundlagen zur Datenträgervernichtung, zum USB-Sticks vernichten oder zum CDs vernichten ist die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO sowie das Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Grundsätzlich gilt: Wer Daten für gewerbliche Zwecke erfasst, speichert und verwaltet, der sollte sie anschließend auch professionell vernichten lassen. Ein dafür zertifiziertes Entsorgungsunternehmen übernimmt mit Übergabe der zu vernichtenden Datenträger die Verantwortung und Haftung für eine vorschriftsmäßige Datenträgervernichtung.
DIN 66399 – Allgemeine Grundlagen zur Datenträgervernichtung
Hier in Deutschland sind die Einzelheiten zum Vernichten von Datenträgern in der DIN 66399 geregelt. Sie berücksichtigt die Besonderheiten der vielseitigen Datenträger und legt für den Bereich von Büro- und Datentechnik die Standards fest. Darunter werden auch das Vernichten von Magnetbändern oder das Vernichten von Speicherkarten erfasst.
Die DIN 66399 ist dreiteilig gegliedert in
- Grundlagen und Begriffe
- Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern
- Technische sowie organisatorische Anforderungen an die Prozesse der Datenträgervernichtung
Schutzklassen und Sicherheitsstufen zum Datenträger und Magnetbänder vernichten.
Die DIN 66399 unterscheidet gespeicherte und zu vernichtende Daten nebst deren Träger in die drei Schutzklassen für interne und für vertrauliche Daten sowie in den „sehr hohen Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten“. Die Datenträger mit den gespeicherten Daten werden in insgesamt sieben Sicherheitsstufen aufgeteilt. Die unterste Stufe 1 gilt für allgemeines, gespeichertes Schriftgut, das unleserlich gemacht oder entwertet wird. Ab der Stufe 2 steigert sich das Sicherheitsbedürfnis für die Datenvernichtung bis hin zur Stufe 7 für absolut strengst geheim zuhaltende Daten, für deren Verwaltung und Vernichtung höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
Als DIN 66399 geprüfter Entsorger, vernichten wir Ihre Akten in unserer eigenen Anlage nach Sicherheitsstufe 4.
Heutzutage ist das Vernichten von USB-Sticks oder das Vernichten von CDs ebenso unentbehrlich, wie die Vernichtung älterer Datenträger, bis hin zu den Disketten aus vergangenen Jahrzehnten. Viele der herkömmlichen Datenträger sind mit den heutigen Betriebssystemen und Software nicht mehr kompatibel. Die bisherigen Datenbestände werden konvertiert und neu gespeichert. Spätestens jetzt ist der bisherige Datenträger überflüssig. Er kann und muss so entsorgt werden, dass vom Träger und den darauf gespeicherten Daten buchstäblich nichts mehr übrigbleibt.
Die Datenträger selbst lassen sich unterteilen in:
- magnetische Datenträger (Diskette, ID-Karte)
- optische Datenträger (CD, DVDs)
- Halbleiterspeicher (Chipkarte)
- Film und Mikrofilm
- sonstige elektronische Datenträger
Ihr direkter Ansprechpartner bei Augustin:
Henning Behnen
Leitung Akten- und Datenvernichtung
/ digitale Geschäftsmodelle
Wenn Sie Fragen haben, berate ich Sie gerne.
Gemeinsam finden wir die für Sie beste Entsorgungslösung.
Henning.Behnen@Augustin-Entsorgung.de