Was darf in einen Altholz A4 Container?
Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind.
DAS DARF REIN
In einen Altholz (A4) Container gehören:
- Fensterholz
- Gartenzäune
- Jägerzäune
- Fensterholz (ohne Glas)
- Türen
- Fensterrahmen
- Türrahmen
- stark lackiertes Holz
- Holzzäune
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Balkongeländer
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Holz
- Holzterrassen
- Pflanzpfähle
- druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
- behandeltes Holz
- unbehandeltes Holz
DAS DARF NICHT REIN
Diese Abfälle gehören nicht in einen Altholz (A4) Container:
alle anderen Abfälle, welche kein Altholz sind.