Rückwärtsfahren in Wohngebieten – “Damit der Müll abtransportiert und verwertet werden kann, muss er richtig einsortiert sein – und die betreffende Abfalltonne an der richtigen Stelle stehen. AWB-Leiter Bökers erläutert, dass die Abfalltonnen nur dort abgeholt werden dürfen, wo die Müllwagen vorwärts zu den Tonnen und gelben Säcken fahren können. Dieses Gebot geht zurück auf bundesweite Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Berufsgenossenschaft Verkehr und ist für die Abfallwirtschaftsbetriebe bindend. „Bundesweit kommt es wegen des Rückwärtsfahrens immer wieder zu Unfällen mit Beschäftigten, aber auch mit Passanten. Diese zu vermeiden, hat höchste Priorität“, so Bökers. Die Frage ist: Wie steht es also mit den zahlreichen Sackgassen und Stichstraßen im Emsland, die Müllwagen keine Wendemöglichkeiten bieten? In Zusammenarbeit mit den beauftragten Entsorgungsbetrieben Theo Augustin Städtereinigung und Tönsmeier Emsland GmbH hat der AWB die Gefahren aller Straßen im Kreisgebiet zum Beispiel nach Durchfahrtsbreite, Hindernissen oder regelmäßigem Falschparken bewertet. Parallel erfolgt ein intensiver Austausch mit den emsländischen Städten und Gemeinden, um bei auftretenden Routenproblemen zufriedenstellende Lösungen zu finden. „An manchen Stellen könnten fest installierte Poller gegen bewegliche ausgetauscht oder Pflanzkübel umgestellt werden. Auch Halteverbote an den Abfuhrtagen könnten helfen, geplantes Rückwärtsfahren zu vermeiden“, erklärt der AWB-Leiter. Betroffene Anlieger werden informiert, sobald die Regelungen für das gesamte Kreisgebiet Form annehmen. „Wo das Rückwärtsfahren aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt werden kann, werden wir die betroffenen Anlieger informieren und mit ihnen das Gespräch suchen“, bittet Bökers um Verständnis. Anlieger müssten ihre Tonnen dann zur Abfuhr an die nächste, passende Straße stellen – was in vielen Bereichen im Kreisgebiet auch bereits problemlos klappe.”