Was darf in einen Altholz A2-3 Container?

Altholz

Hölzer wie verleimte oder lackierte Bretter ohne halogenorganische Verbindungen zählen zu den behandelten Hölzern und müssen in einem Container für behandeltes Holz entsorgt werden (Abfallkategorie A II- AIII)

DAS DARF REIN

In einen Altholz (A2-3) Container gehören:

  • Abbruchholz
  • Bauholz
  • Altholz
  • naturbelassenes Holz
  • Paletten
  • Holzkisten 
  • Fensterholz
  • Gartenzäune
  • behandeltes Holz
  • lackierte Hölzer
  • Spanplatten
  • Furnierholz
  • Innentüren
  • Dielen
  • Parkett

DAS DARF NICHT REIN

Diese Abfälle gehören nicht in einen Altholz (A2-3) Container:

Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B.:

  • Jägerzäune
  • Fensterholz
  • Dachbalken
  • Jägerzäune
  • Fensterholz
  • Fensterrahmen
  • Türrahmen
  • stark lackiertes Holz
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
  • druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
  • Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
  • Bahnschwellen