Was darf in einen Restabfall Container?

Restabfall

Restabfall ist der Anteil der Haushaltsabfälle, der wegen seiner Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen zugeordnet werden kann.

DAS DARF REIN

In einen Restmüll Container gehören:

Folgende Dinge gehören nach Gebrauch originär zum Restmüll, aufgrund der Nicht-Wiederverwertbarkeit des Materials und/oder durch zu starke Verunreinigung.

  • Windeln
  • Zigarettenstummel
  • Staubsaugerbeutel
  • Kaugummis
  • Knochen
  • Taschentücher
  • (kaputte) Schuhe
  • Arzneipflaster
  • Arzneiverbände
  • Kompressen
  • Klebstoffreste
  • Schleifpapier
  • Kehrdreck
  • Wattestäbchen
  • Wattepads
  • Feuchttücher
  • Damenbinden
  • Putzlappen

DAS DARF NICHT REIN

Diese Abfälle gehören nicht in einen Restmüll Container:

Viele Dinge sind üblicherweise als Restmüll anzusehen, da sie nur schwierig zu trennen bzw. zuzuordnen sind. Allerdings gibt es darunter auch Dinge, welche stofflich zerlegbar sind (z. B.: Glühbirnen) und Dinge, die zu einer gesonderten Abfallfraktion gehören (z. B.: Keramikabfälle). Diese Dinge zählen nicht zu dem originären Restmüll, da sie sich nicht für eine Vernichtung eignen, zu einer Recycling-Gruppe gehören und somit vollständig aus dem Restmüll aussortiert werden müssen. Zum originären Restmüll zählen ausschließlich Dinge, welche gar keine andere Möglichkeit übrig lassen, als die vollständige Vernichtung, da sie keinerlei Kriterien für eine Wiederverwertung erfüllen.